Allgemeine Informationen
Landesmeisterschaften
Aufstiegsregelung TRP (Stand: 24.10.2022)
- D - C- und B-Klasse
Bei Landesmeisterschaften der D-C-B-Klasse können lt. TSO Teilnehmer der Endrunde aufsteigen.
Ergänzende Bestimmung des TRP (ausgenommen Masters IV):
Es können die Paare der Endrunde auf den Plätzen 1 – 3 aufsteigen, jedoch nur, wenn mindestens die Hälfte der geforderten Aufstiegsplätze und Aufstiegspunkte für die nächst höhere Startklasse erreicht wurden.
- A-Klasse
Bei Landesmeisterschaften der A-Klasse können lt. TSO die ersten 3 Paare der Endrunde aufsteigen.
Ergänzende Bestimmung des TRP (ausgenommen Masters IV):
Es können die Paare der Endrunde auf den Plätzen 1 – 3 aufsteigen, jedoch nur, wenn mindestens die Hälfte der geforderten Aufstiegsplätze und Aufstiegspunkte für die S-Klasse erreicht wurden.
- Masters IV (D–C–B– und A-Klasse)
Die Paare der Endrunde auf den Plätzen 1 – 3 können aufsteigen.
Zu beachten: Sonderfall Aufstieg von Masters IV A Standard in die S-Klasse
Für alle Klassen
Verzichtet eines dieser Paare auf den Aufstieg kann kein Paar nachrücken.
Ausnahmefälle entscheidet der TRP-Sportwart.
Bei kombinierten Turnieren ist der lt. TSO-Regelung Anhang 5 im Turnierergebnis eingetragene Platz der eigenen Startgruppe oder -klasse maßgebend (nicht die LM-Rangfolge!!!).
Bei LM mit LTV-fremden Paaren werden nur die TRP-Paare zur Wertung herangezogen.
Rückversetzte Paare (Ergänzende Bestimmung des TRP)
Ehemalige Paare der S-Klasse, die auf eigenen Antrag vom Bundessportwart in die A-Klasse zurückversetzt wurden müssen, wenn sie eine der Rückversetzung folgende Landesmeisterschaft als Sieger beenden, wieder in die S-Klasse aufsteigen.
Ein Verbleib in der A-Klasse ist nicht möglich.
In diesem Fall entfallen die ergänzenden Bestimmungen unter Punkt 1.1.2.
Anpassung der Aufstiegsregelung bei Landesmeisterschaften für Solisten
Auf Beschluss des TRP Präsidiums vom 02.09.2024, in Anbetracht der wenigen Starter in einigen Leistungsklassen der Solo-Turniere, gelten ab 2025 folgende Aufstiegsregelungen für Solisten bei einer TRP Landesmeisterschaft:
Bei einer TRP Landesmeisterschaft dürfen die Platzierten der Plätze 1-3 des TRP aufsteigen, auch wenn diese die erforderlichen Punkte und Platzierungen noch nicht erreicht haben.
Sollten in einer Startklasse mehr als 12 Solisten an den Start gehen, sind die ersten sechs Solisten des TRP berechtigt, in die nächsthöhere Klasse aufzusteigen.
Der Aufstieg erfolgt auf freiwilliger Basis. Bei Verzicht eines Solisten kann kein weiterer Solist nachrücken. Es ist nur ein Aufstieg pro Tag möglich.
Bei Landesmeisterschaften mit LTV-fremden Paaren werden nur die TRP-Paare zur Wertung herangezogen. Es gilt also das Ergebnis der Landesmeisterschaft, nicht das des offenen Turnieres.
Wir möchten mit dieser Regelung unseren Solisten den Aufstieg in die nächsthöhere Leistungsklasse erleichtern. Insbesondere den Solisten in den C-, B- und A- Klassen, die durch sehr kleine Startfelder nur schwer die erforderlichen Punkte sammeln können.
Landesmeisterschaften, die mangels Beteiligungen ausfallen, werden nicht nachgeholt.
Paare, die sich für eine weiterführende Meisterschaft qualifizieren müssen, können auf Antrag beim TRP-Präsidium in einem anderen Landesverband die Qualifikation tanzen.
Stand: 26.11.2016
Antrag auf Genehmigung
Anträge für Auslandsstart von Paaren oder Wertungsrichtertätigkeit im Ausland sind in einfacher Ausfertigung mit dem Formblatt
Antrag auf Genehmigung für
a) Start im Ausland
b) Wertungsrichtertätigkeit im Ausland
Download: https://www.tanzsport.de/de/service/downloads-und-formulare/formulare
an den TRP-Sportwart zur Genehmigung/Kenntnisnahme zu richten.
Der TRP-Sportwart leitet die Unterlagen dann zum DTV weiter.
Bitte die Anmeldefrist von 21 Tagen vor dem Start- bzw. Einsatztermin beachten.
Anmeldepflichtig sind grundsätzlich alle WDSF-Turniere, sowie Turniere, die nicht im Tanzspiegel ausgeschrieben sind und alle Turniere , die nicht in das Abkommen "Kleiner Grenzverkehr" fallen.
Eine Rückmeldung des DTV erfolgt nur im Falle einer Nichtgenehmigung.
(Ausnahme: Start bei den WM der Senioren, bei denen nicht der DTV nominiert, sondern die Paare selbst melden)
WR-Tätigkeit im Ausland muss immer angemeldet werden.
Kleiner Grenzverkehr
Für Turniere im "Kleinen Grenzverkehr" (siehe TSO) ist keine Auslandsstartgenehmigung erforderlich.
Alle an Deutschland angrenzenden Länder (mit Ausnahme von Frankreich und Polen) fallen unter das Abkommen "Kleiner Grenzverkehr".
Turniere des kleinen Grenzverkehrs sind in der Regel im Tanzspiegel ausgeschrieben (bitte Unterschied zu WDSF-Turnieren beachten).
Erworbene Punkte und Platzierungen im kleinen Grenzverkehr sind vom Vereinssportwart der DTV-Geschäftsstelle zu melden (Eintrag in die ESV).
Aufstieg
Die DTV-Geschäftsstelle ist über den Aufstieg zu informieren.
Für Anhang 8 TSO
- Ein Turnier gilt als genehmigt, wenn vom DTV dem Antrag auf Turniergenehmigung innerhalb von 6 Wochen nicht widersprochen wird.
- Ein Antrag auf Turniergenehmigung muss bei der DTV Geschäftsstelle spätestens 3 Monate vor Beginn des Monats, in welchem das Turnier stattfinden soll, eingegangen sein.
- Eine Turniergenehmigung des DTV bedarf der Zustimmung des für den Verein zuständigen LTV.
- Eine Turniergenehmigung des DTV für ein Turnier in einem fremden LTV bedarf der Zustimmung des für den Verein zuständigen LTV sowie des LTV, in dessen Bundesland das Turnier stattfinden soll.
- Ein Antrag auf Turniergenehmigung kann vom DTV Präsidium abgelehnt werden.
- Offene Turniere oder Einladungsturniere sind nicht genehmigungsfähig, wenn am gleichen Wochenende in der gleichen Turnierart, Startklasse, Altersgruppe und Doppelstartmöglichkeit ein WDSF Turnier (in Deutschland), eine Deutsche Meisterschaft, ein Deutschland Pokal, ein Deutschland Cup oder ein DTV Ranglistenturnier stattfindet.
- Bei gravierenden Verstößen gegen die TSO kann das DTV Präsidium zukünftige Anträge auf Turniergenehmigungen dieses Vereins oder anderer Vereine mit Personengleichheit im Vorstand ablehnen.
- Erfolgt die Übermittlung der Turnierergebnisse (upload) an die ESV nicht innerhalb der in der TSO festgelegten Frist, so wird die 20-fache Turnieranmeldegebühr, maximal € 5.000,- erhoben.
Turnierleiter
Der Lizenzerhalt erfolgt automatisch, da mit einer Schulung (6 LE) alle erforderlichen LE abgedeckt werden.
Die Lehrgangsleitung einer Fortbildungsmaßnahme meldet die Teilnahme an den DTV.
Hinweis:
Lizenziert für das neue Jahr wird ein TL erst dann, wenn der Verein dies in der ESV entsprechend beantragt und kenntlich macht.
Wertungsrichter
Der Lizenzerhalt erfolgt dann automatisch, wenn mit einer Schulung alle erforderlichen LE abgedeckt werden (z.B. Bundeswertungsrichterschulungen, Topfschulungen. mehrtägige Veranstaltungen).
Die Lehrgangsleitung einer Fortbildungsmaßnahme meldet die Teilnahme an den DTV.
Bei WR, die ihre Fortbildung in Einzelmaßnahmen bzw. gegenseitiger Anerkennung mit Trainerschulungen erbringen, meldet der TRP nach Erbringung der erforderlichen LE den Erhalt an den DTV.
Hinweis:
Lizenziert für das neue Jahr wird ein WR erst dann, wenn der Verein dies in der ESV entsprechend beantragt und kenntlich macht.
Lizenzart | Lernbereich 1-3 (überfachlich) | Lernbereich 4 (fachlich) |
---|---|---|
Turnierleiter / Beisitzer | 0 | 6 |
Wertungsrichter C / A / S | 2 | 10 |
Wertungsrichter S (Topf) | Bundeswertungsrichterschulung (Topf) | Bundeswertungsrichterschulung (Topf) |
Wertungsrichter F | Formationswertungsrichterschulung | ormationswertungsrichterschulung |
Bei kombinierten Kaderschulungen/Trainer-Lizenzerhaltmaßnahmen gilt folgende Regelung: Nominierte Kaderpaare und Gastpaare der Kaderschulung, die gleichzeitig den Lizenzerhalt für ihre Trainerlizenz erlangen möchten, sind von der Lizenzerhalt-Gebühr befreit.
Stand: 26.11.2016
Lizenzerhalt während Corona-Pandemie
Für alle Lizenzen im Tanzsport wurde der Lizenzzeitraum von zwei Jahren auf vier Jahre verlängert.
Dies gilt für Trainerlizenzen ebenso wie für Wertungsrichter und Turnierleiter.
Stand: 04/2021