07.11.2022 00:00

Für alle in 2023 durchgeführten DTSA Abnahmen gilt:
50% der Gebühren gehen an den TRP.
Von den verbleibenden 50% werden nur die Abnehmergebühren (Spesen) abgezogen. Die Restsumme verbleibt beim durchführenden Verein. Es wird für Abnahmen in 2023 keine weitere Rechnung erfolgen.