AKTUALISIERTE Durchführungsbestimmungen für Landesmeisterschaften in Rheinland-Pfalz 2021
Durchführungsbestimmungen / Schutz- und Hygienekonzept 
für Landesmeisterschaften in Rheinland-Pfalz 2021 
Stand: 25. August 2021
- Präambel
 - Grundlegende Regelungen
 - Turnierdurchführung
 - Aktive
 - Begleitpersonen und Trainer
 - Bewirtung und Catering
 
1 Präambel
Das Schutz- und Hygienekonzept für Landesmeisterschaften im Tanzsportverband Rheinland-Pfalz basiert auf den aktuell gültigen Bestimmungen und Auflagen der Corona-Bekämpfungsordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) und den entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI). Es wurde entwickelt, um das Risiko einer Übertragung und Infektion durch das Sars-Cov-2 Virus zu verringern.
Die Durchführungsbestimmungen sind für alle an Organisation und Veranstaltung Beteiligten verbindlich. Dies wird mit der Anmeldung zur Veranstaltung - in Ausnahmefällen mit ihrer Unterschrift - bestätigt. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
Grundlagen dieses Konzepts
25. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19.08.2021
Auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) veröffentlichten Hygienekonzepte in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Abhängig von der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland- Pfalz (in Abhängigkeit der für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt veröffentlichten Anzahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner) können sich kurzfristige Änderungen, die max. Personenzahl in der Halle, Starterbegrenzung, Turnierdurchführung bis hin zu einer evtl. Turnierabsage ergeben.
Auf der Grundlage dieses Konzepts sind die Ausrichter gehalten, bei ihrer zuständigen Behörde die jeweils vor Ort geltenden Bestimmungen entsprechend abzuklären und zu ergänzen.
Hinweis: Der in dem Konzept verwendete Begriff "Teilnehmer" beinhaltet alle anwesenden Personen in der Halle / Veranstaltungsstätte (Mitarbeiter der Organisation, Helfer, Turnierleitung, Wertungsrichter, Paare, Begleit- und sonstige Personen).
2 Grundlegende Regelungen
Bei den Landesmeisterschaften 2021 des TRP werden am Veranstaltungstag mehrere Tanzturniere (abhängig von den Meldezahlen) wie folgt durchgeführt:
Teilnehmerzahl pro Turnier: 3 - 12 Paare (abhängig von den Meldezahlen) Größe der Tanzfläche: m²
Hallenöffnung:........................................... Uhr
Veranstaltungsbeginn:................................... Uhr
Veranstaltungsende:.......................................... Uhr
Der finale Zeitplan wird nach Meldeschluss mit Berücksichtigung von Lüftungspausen erstellt und veröffentlicht.
Das Wertungsgericht steht verteilt außerhalb der Tanzfläche in einer zugewiesenen Zone. Begleitpersonen von Paaren haben zugewiesene Sitzplätze.
Die Hygienebeauftragte des TRP (Ansprechpartnerin), verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts vor Ort: Christine Bosch.
Teilnehmererfassung / Zutritt zur Halle / Check-IN
- Bei Landesmeisterschaften der Kinder, Junioren, Jugend werden pro Paar 2 Begleitpersonen (Eltern, Betreuer) zugelassen.
 - Bei Landesmeisterschaften der Hauptgruppen und Senioren werden pro Paar 0-2 Begleitpersonen zugelassen. Dies ist abhängig von den Meldezahlen (Turniergrößen und damit Personen in der Halle) und wird je Veranstaltung (Größe der Halle) individuell mit dem Ausrichter festgelegt.
 - Trainer sind zugelassen (keine Begleitperson erlaubt).
 - Wertungsrichter und Turnierleitung (keine Begleitperson erlaubt)
 - Weitere Zuschauer sind nicht zugelassen.
 - Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
 - Die Erfassung aller Teilnehmer erfolgt über das Portal des TRP (https://www.vereinonline.org/TRP/), entweder vorab oder vor Ort.
 - Die erfassten Kontaktdaten werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert und danach datenschutzkonform gelöscht.
 - Am Halleneingang werden alle Teilnehmer auf "anwesend" registriert, die Turnierpaare checken gleichzeitig mit ihren ID-Karten ein.
 - Verpflichtend für den Zutritt ist entweder
 
⇒ ein Covid-19-Impfnachweis, letze Impfdosis mind. 14 Tage vor der Veranstaltung, oder
⇒ ein zertifizierter negativer Corona-Testnachweis (kein Selbsttest), nicht älter als 24 h, oder
⇒ Nachweis der Genesung (länger als 28 Tage bis max. 6 Monate)
Bei den zertifizierten Corona-Testnachweisen ist besonders auf den Testzeitpunkt zu achten (Orientierung am Zeitplan der Veranstaltung).
- Alle überprüften und damit zugelassenen Personen erhalten, zur besseren Kontrolle in der Halle, ein festsitzendes Handbändchen.
 - Teilnehmererfassung, Zutritt zur Halle und Check-IN übernimmt vor Ort ein Team des TRP, ggf. nach Absprache mit Helfern des ausrichtenden Vereins.
 
Maskenpflicht und AHA-Regeln
- Auf die einzelnen Hygieneregeln, das Abstandsgebot sowie auf die Tragepflicht einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske wird im Eingangsbereich der Halle / Veranstaltungsstätte per Aushang hingewiesen (Aushang erfolgt durch den Ausrichter).
 - Es besteht grundsätzlich überall Maskenpflicht (FFP2- oder medizinische Maske).
 - Die Maskenpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren.
 - Die Maskenpflicht entfällt ebenfalls für Paare auf der Tanzfläche sowie für alle Personen, die unter Wahrung des Abstandsgebotes einen Sitz- oder Stehplatz eingenommen haben.
 - Für die Bereitstellung einer geeigneten Mund-Nasenbedeckung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
 - Die Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 m muss jederzeit eingehalten werden. Dies gilt für den gesamten Sportstättenbereich, einschließlich des Bereichs für Begleitpersonen, Umkleideräume und Sanitäranlagen.
 - Persönliche Handhygiene, Hust- und Niesetikette sind einzuhalten.
 
Reinigung und Desinfektion
- Bei Betreten der Halle muss sich jeder die Hände desinfizieren. Desinfektionsspender stellt der ausrichtende Verein zur Verfügung.
 - Der ausrichtende Verein sorgt in den sanitären Einrichtungen für ausreichend Seifenspender und Einmalhandtücher während der gesamten Veranstaltung.
 - Die Personenzahl, die zeitgleich die sanitären Anlagen benutzen darf, wird anhand der örtlichen Gegebenheiten durch den Ausrichter begrenzt (z.B. Schilder: besetzt, zum Umdrehen an der Tür). Duschen dürfen nicht benutzt werden.
 - Für Räume und Gegenstände, die von verschiedenen Personen benutzt oder die besonders häufig berührt werden, ist vom ausrichtenden Verein eine erhöhte Reinigungsfrequenz vorzusehen.
 - Um die Einhaltung dieser Vorgaben zu gewährleisten ist der Ausrichter gehalten, genügend Helfer zur Verfügung zu stellen.
 
Organisatorische Maßnahmen zur Abstandswahrung
- Eingangs- und Ausgangsbereich zur Halle / Veranstaltungsstätte sind strikt zu trennen.
 - Für den Zugang zur und Abgang von der Tanzfläche wird vom ausrichtenden Verein ein Einbahnstraßensystem organisiert (Einsatz von Beschilderung, Abtrennbändern, Fußbodenaufkleber u.ä.)
 - Die Halle / Veranstaltungsstätte wird in Absprache mit dem TRP vom ausrichtenden Verein in verschiedene Zonen (Begleitpersonen, WR, Turnierleitung, Logistik, Turnierpaare etc.) eingeteilt.
 - Für die startenden Paare und deren Begleiter ist nur Bestuhlung vorgesehen: bis zu 4 Stühle mit mind. 1,5 m Abstand zur nächsten Stuhlgruppe. Tische werden vom ausrichtenden Verein nur für Turnierleitung, Turnierbüro und Check-In zur Verfügung gestellt.
 - Abstand der Stühle zum Flächenrand mind. 1,5 m; die Markierung der Tanzfläche erfolgt durch den Ausrichter.
 - Umkleideräume werden, soweit möglich, mit Abstand bestuhlt bzw. die Nutzbereiche entsprechend markiert.
 - Bei den Landesmeisterschaften der Kinder, Junioren, Jugend und Hauptgruppe sind getrennte Umkleidemöglichkeiten für Damen und Herren zur Verfügung zu stellen und entsprechend zu beschildern.
 
Belüftung
- Eine ordnungsgemäße Belüftungsmöglichkeit / Lüftungsanlage wird vom ausrichtenden Verein sichergestellt.
 - Sollte die Witterung es zulassen bleiben Fenster und Türen durchgängig geöffnet.
 - Ansonsten wird nach jeder Tanzrunde eine Belüftungspause im Zeitplan vorgesehen.
 
3 Turnierdurchführung
- Um Planungssicherheit zu haben wird der Anmeldeschluss auf 10 Tage vor der jeweiligen LM festgesetzt.
 - Bei der Aufstellung des Zeitplans werden notwendige Lüftungspausen vorab mit eingeplant.
 - Beim Zugang zur und Abgang von der Tanzfläche gilt das Einbahnstraßenprinzip, den Anweisungen des Turnierleiters ist Folge zu leisten.
 - Keine Moderation des Turnierleiters auf der Tanzfläche bzw. kein Stellungswechsel im Saal.
 - Zur Begrenzung der Paarzahlen kann die Möglichkeit des Doppelstarts ausgesetzt werden.
 - Die Rundengröße und somit die gleichzeitige Präsenz von Paaren auf der Tanzfläche (auch beim Eintanzen) ist abhängig von der Größe der Tanzfläche sowie den Vorgaben der aktuellen Coronabekämpfungsverordnung (aktuell: 10m² pro Paar). Den Anweisungen des Turnierleiters ist Folge zu leisten.
 - Getanzt wird mit max. 7 Paaren gleichzeitig.
 - Die Siegerehrung wird ohne Podest durchgeführt (mit Podest nur, wenn der Mindestabstand von 1,5 m kann eingehalten werden), die Urkunden und Medaillen werden angereicht bzw. von den Paaren persönlich abgeholt. Küsschen, Händeschütteln und Umarmungen sind während der Siegerehrung untersagt.
 - Die Veröffentlichung der Rundenauslosung und Turnierergebnisse erfolgt per Durchsage durch den Turnierleiter bzw. Projektion mit Abstand (Wand oder TV mit Abtrennung), um Ansammlungen von Paaren zu vermeiden.
 - Sind mehrere Turnierleiter / Moderatoren im Einsatz, sind die Mikrofone zu personalisieren bzw. vor einem Wechsel entsprechend zu desinfizieren.
 
4 Aktive
- Die Anmeldung zum Turnier erfolgt wie immer über die ESV Achtung: Meldeschluss beachten!!
 - Eintreffen in der Halle frühestens 1 Stunde vor Turnierbeginn des eigenen Turniers.
 - Zwischen den einzelnen Tänzen und außerhalb der eigenen Runde ist den Paaren das Stehen an der Fläche oder zwischen den Sitzplätzen untersagt; die Paare gehen nach Tanzende an ihren Platz zurück.
 - Aufsteiger und Sieger verbleiben für ein evtl. weiteres Turnier, nach Absprache mit der Turnierleitung, mit ihren Begleitpersonen in der Halle (siehe TSO F.6.6.1 Sieger und Aufsteiger).
 - Nach Beendigung des eigenen Turniers haben alle Paare (inkl. Begleitpersonen) die Halle / Veranstaltungsstätte zügig zu verlassen.
 
5 Begleitpersonen und Trainer
- Das Anfeuern von Turnierpaaren durch lautes Schreien und Rufen ist untersagt. Der Turnierleiter wird darauf regelmäßig und bei Bedarf hinweisen.
 - Das Anfeuern durch Applaus ist ausdrücklich erwünscht.
 - Der Aufenthalt auf der Tanzfläche von Begleitpersonen oder Trainern ist nicht gestattet.
 
6 Bewirtung und Catering
- Durch den Ausrichter dürfen in der Halle nur Getränke in Flaschen verkauft werden.
 - In der gesamten Halle / Veranstaltungsstätte ist Essen nicht erlaubt, auch nicht in den Fluren oder Garderoben.
 
Ausnahme: Turnierleitung, Wertungsrichter sowie alle Helfer werden vom Ausrichter verpflegt, da diese Personen für die Dauer der gesamten Veranstaltung in der Halle sind.
AKTUALISIERTE Durchführungsbestimmungen für Landesmeisterschaften in Rheinland-Pfalz 2021
Durchführungsbestimmungen / Schutz- und Hygienekonzept
für Landesmeisterschaften in Rheinland-Pfalz 2021
Stand: 07. September 2021
Inhalt
1 Präambel
2 Grundlegende Regelungen
3 Turnierdurchführung
4 Aktive
5 Begleitpersonen und Trainer
6 Bewirtung und Catering
1. Präambel
1.1. Allgemeines
1.1.1. Das Schutz- und Hygienekonzept für Landesmeisterschaften im Tanzsportverband Rheinland-Pfalz basiert auf den aktuell gültigen Bestimmungen und Auflagen der Corona-Bekämpfungsordnung Rheinland-Pfalz (CoBeLVO) und den entsprechenden Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (RKI). Es wurde entwickelt, um das Risiko einer Übertragung und Infektion durch das Sars-Cov-2 Virus zu verringern.
1.1.2. Die Durchführungsbestimmungen sind für alle an Organisation und Veranstaltung Beteiligten verbindlich. Dies wird mit der Anmeldung zur Veranstaltung - in Ausnahmefällen mit ihrer Unterschrift - bestätigt.
1.1.3. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen kann zum Ausschluss von der Veranstaltung führen.
1.2. Grundlagen dieses Konzepts
1.2.1. Die 25. Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz vom 19.08.2021
1.2.2. Die auf der Internetseite der Landesregierung (www.corona.rlp.de) veröffentlichten Hygienekonzepte in ihrer jeweils geltenden Fassung.
1.2.3. Abhängig von der jeweils gültigen Corona-Bekämpfungsverordnung (CoBeLVO) des Landes Rheinland-Pfalz (in Abhängigkeit der für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt veröffentlichten Anzahl der Neuinfektionen je 100.000 Einwohner) können sich kurzfristige Änderungen, die max. Personenzahl in der Halle, Starterbegrenzung, Turnierdurchführung bis hin zu einer evtl. Turnierabsage ergeben.
1.2.4. Auf der Grundlage dieses Konzepts sind die Ausrichter gehalten, bei ihrer zuständigen Behörde die jeweils vor Ort geltenden Bestimmungen entsprechend abzuklären und zu ergänzen.
1.3. Hinweis
1.3.1. Der in dem Konzept verwendete Begriff "Teilnehmer" beinhaltet alle anwesenden Personen in der Halle / Veranstaltungsstätte (Mitarbeiter der Organisation, Helfer, Turnierleitung, Wertungsrichter, Paare, Begleit- und sonstige Personen).
2. Grundlegende Regelungen
2.1. Durchführung
2.1.1. Bei den Landesmeisterschaften 2021 des TRP werden am Veranstaltungstag mehrere Tanzturniere (abhängig von den Meldezahlen) wie folgt durchgeführt:
a) Teilnehmerzahl pro Turnier: 3 - 12 Paare (abhängig von den Meldezahlen)
b) Größe der Tanzfläche: ____ m²
c) Hallenöffnung: ____ Uhr
d) Veranstaltungsbeginn: ____ Uhr
e) Veranstaltungsende: ____ Uhr
2.1.2. Der finale Zeitplan wird nach Meldeschluss erstellt und veröffentlicht.
2.1.3. Das Wertungsgericht steht verteilt außerhalb der Tanzfläche (wenn möglich) in einer zugewiesenen Zone.
2.1.4. Begleitpersonen von Paaren sowie Trainer haben zugewiesene Sitzplätze (unnötiges herumlaufen in der Halle vermeiden!)
2.1.5. Die Hygienebeauftragte des TRP (Ansprechpartnerin), verantwortlich für die Umsetzung und Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts vor Ort: Christine Bosch.
2.2. Teilnehmererfassung / Zutritt zur Halle / Check-IN
2.2.1. Bei Landesmeisterschaften der Kinder, Junioren, Jugend werden pro Paar 2 Begleitpersonen (Eltern, Betreuer) zugelassen.
2.2.2. Bei Landesmeisterschaften der Hauptgruppen und Senioren werden pro Paar 0-2 Begleitpersonen zugelassen. Dies ist abhängig von den Meldezahlen (Turniergrößen und damit Personen in der Halle) und wird je Veranstaltung (Größe der Halle) individuell mit dem Ausrichter festgelegt.
2.2.3. Trainer sind zugelassen (keine Begleitperson erlaubt).
2.2.4. Wertungsrichter, Turnierleitung und Funktionäre (keine Begleitperson erlaubt).
2.2.5. Weitere Zuschauer sind nicht zugelassen.
2.2.6. Das Mitbringen von Haustieren ist untersagt.
2.2.7. Die Erfassung aller Teilnehmer erfolgt über das Portal des TRP (https://www.vereinonline.org/TRP/), entweder vorab oder vor Ort.
2.2.8. Die erfassten Kontaktdaten werden für die Dauer von vier Wochen gespeichert und danach datenschutzkonform gelöscht.
2.2.9. Am Halleneingang werden alle Teilnehmer auf "anwesend" registriert, die Turnierpaare checken gleichzeitig mit ihren ID-Karten ein.
2.2.10. Verpflichtend für den Zutritt ist entweder
a) ein Covid-19-Impfnachweis, letzte Impfdosis mind. 14 Tage vor der Veranstaltung, oder
b) ein zertifizierter negativer Corona-Testnachweis (kein Selbsttest), nicht älter als 24 h, oder
c) Nachweis der Genesung (länger als 28 Tage bis max. 6 Monate).
2.2.11. Bei den zertifizierten Corona-Testnachweisen ist besonders auf den Testzeitpunkt zu achten (Orientierung am Zeitplan der Veranstaltung).
2.2.12. Alle überprüften und damit zugelassenen Personen erhalten, zur besseren Kontrolle in der Halle, ein festsitzendes Handbändchen.
2.2.13. Teilnehmererfassung und Einlasskontrolle übernimmt vor Ort ein Team des TRP, ggf. nach Absprache mit Helfern des ausrichtenden Vereins.
2.2.14. Turnierbüro übernimmt ein Team des ausrichtenden Vereins.
2.3. Maskenpflicht und AHA-Regeln
2.3.1. Auf die einzelnen Hygieneregeln, das Abstandsgebot sowie auf die Tragepflicht einer FFP2-Maske oder medizinischen Maske wird im Eingangsbereich der Halle / Veranstaltungsstätte per Aushang hingewiesen (Aushang erfolgt durch den Ausrichter).
2.3.2. Es besteht grundsätzlich überall Maskenpflicht (FFP2- oder medizinische Maske).
2.3.3. Die Maskenpflicht entfällt für Kinder unter 6 Jahren.
2.3.4. Die Maskenpflicht entfällt ebenfalls für Paare auf der Tanzfläche sowie für alle Personen, die einen zugewiesenen Sitz- oder Stehplatz eingenommen haben.
2.3.5. Für die Bereitstellung einer geeigneten Mund-Nasenbedeckung ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
2.3.6. Auf die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 m soll ist zu achten (keine Begrüßungsrituale, z.B. Küsschen und Umarmungen).  
 Dies gilt für den gesamten Sportstättenbereich, einschließlich des Bereichs für Begleitpersonen, Umkleideräume und Sanitäranlagen.
2.3.7. Persönliche Handhygiene, Hust- und Niesetikette sind einzuhalten.
2.4. Reinigung und Desinfektion
2.4.1. Bei Betreten der Halle muss sich jeder die Hände desinfizieren. Desinfektionsspender stellt der ausrichtende Verein zur Verfügung.
2.4.2. Der ausrichtende Verein sorgt in den sanitären Einrichtungen für ausreichend Seifenspender und Einmalhandtücher während der gesamten Veranstaltung.
2.4.3. Die Personenzahl, die zeitgleich die sanitären Anlagen benutzen darf, wird anhand der örtlichen Gegebenheiten durch den Ausrichter begrenzt (z.B. Schilder: besetzt, zum Umdrehen an der Tür). Duschen dürfen nicht benutzt werden.
2.4.4. Für Räume und Gegenstände, die von verschiedenen Personen benutzt oder die besonders häufig berührt werden, ist vom ausrichtenden Verein eine erhöhte Reinigungsfrequenz vorzusehen.
2.4.5. Um die Einhaltung dieser Vorgaben zu gewährleisten ist der Ausrichter gehalten, genügend Helfer zur Verfügung zu stellen.
2.5. Organisatorische Maßnahmen zur Abstandswahrung
2.5.1. Eingangs- und Ausgangsbereich zur Halle / Veranstaltungsstätte sind strikt zu trennen.
2.5.2. Der Zugang zur und Abgang von der Tanzfläche wird in Absprache mit dem TRP, ggf. durch ein Einbahnstraßensystem, organisiert (Beschilderung, Abtrennbänder, Fußbodenaufkleber u. ä.).
2.5.3. Die Halle / Veranstaltungsstätte wird in Absprache mit dem TRP vom ausrichtenden Verein in verschiedene Zonen (Begleitpersonen, WR, Turnierleitung, Logistik, Turnierpaare, Coaching-/Aufwärmbereich, etc.) eingeteilt.
2.5.4. Für die startenden Paare und deren Begleiter ist nur Bestuhlung vorgesehen: bis zu 4 Stühle mit mind. 1,5 m Abstand zur nächsten Stuhlgruppe. Tische werden vom ausrichtenden Verein für Turnierleitung, Turnierbüro und Einlasskontrolle zur Verfügung gestellt.
2.5.5. Abstand der Stühle zum Flächenrand mind. 1,5 m; die Markierung der Tanzfläche erfolgt durch den Ausrichter.
2.5.6. Umkleideräume werden, soweit möglich, mit Abstand bestuhlt bzw. die Nutzbereiche entsprechend markiert.
2.5.7. Bei den Landesmeisterschaften der Kinder, Junioren, Jugend und Hauptgruppe sind getrennte Umkleidemöglichkeiten für Damen und Herren zur Verfügung zu stellen und entsprechend zu beschildern.
2.6. Belüftung
2.6.1. Eine ordnungsgemäße Belüftungsmöglichkeit / Lüftungsanlage wird vom ausrichtenden Verein sichergestellt.
2.6.2. Sollte die Witterung es zulassen bleiben Fenster und Türen durchgängig geöffnet.
2.6.3. Ansonsten wird nach jeder Tanzrunde eine Belüftungspause im Zeitplan vorgesehen.
3. Turnierdurchführung
3.1.1. Um Planungssicherheit zu haben, wird der Anmeldeschluss auf 10 Tage vor der jeweiligen LM festgesetzt.
3.1.2. Bei der Aufstellung des Zeitplans werden evtl. notwendige Lüftungspausen eingeplant.
3.1.3. Aufwärm- und Coachingzonen sind ausgeschildert bzw. werden zugewiesen und sind ausschließlich zu nutzen
3.1.4. Beim Zugang zur und Abgang von der Tanzfläche ist den Anweisungen des Turnierleiters Folge zu leisten.
3.1.5. Keine Moderation des Turnierleiters auf der Tanzfläche bzw. kein Stellungswechsel im Saal.
3.1.6. Zur Begrenzung der Paarzahlen kann die Möglichkeit des Doppelstarts ausgesetzt werden.
3.1.7. Die Rundengröße und somit die gleichzeitige Präsenz von Paaren auf der Tanzfläche (auch beim Eintanzen) ist abhängig von der Größe der Tanzfläche sowie den Vorgaben der aktuellen Coronabekämpfungsverordnung (aktuell: 10m² pro Paar). Den Anweisungen des Turnierleiters ist Folge zu leisten.
3.1.8. Getanzt wird mit max. 7 Paaren gleichzeitig.
3.1.9. Die Siegerehrung wird ohne Podest durchgeführt (mit Podest nur, wenn der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann), die Urkunden und Medaillen werden angereicht bzw. von den Paaren persönlich abgeholt.
3.1.10. Küsschen, Händeschütteln und Umarmungen sind während der Siegerehrung untersagt.
3.1.11. Die Veröffentlichung der Rundenauslosung und Turnierergebnisse erfolgt digital oder per Durchsage durch den Turnierleiter, um Ansammlungen von Paaren zu vermeiden.
3.1.12. Sind mehrere Turnierleiter / Moderatoren im Einsatz, sind die Mikrofone zu personalisieren bzw. vor einem Wechsel entsprechend zu desinfizieren.
4. Aktive
4.1.1. Die Anmeldung zum Turnier erfolgt wie immer über die ESV Achtung: Meldeschluss beachten!
4.1.2. Eintreffen in der Halle frühestens 1 Stunde vor Turnierbeginn (+/- 15 Minuten) des eigenen Turniers.
4.1.3. Zwischen den einzelnen Tänzen und außerhalb der eigenen Runde ist den Paaren das Stehen an der Fläche oder zwischen den Sitzplätzen untersagt; die Paare gehen nach Tanzende an ihren Platz zurück.
4.1.4. Aufsteiger und Sieger verbleiben für ein evtl. weiteres Turnier, nach Absprache mit der Turnierleitung, mit ihren Begleitpersonen in der Halle (siehe TSO F.6.6.1 Sieger und Aufsteiger) und bekommen wie Doppelstarter und deren Begleitpersonen ggf. einen Wartebereich zugewiesen.
4.1.5. Nach Beendigung des eigenen Turniers und dem Umkleiden haben die jeweiligen Paare (inkl. Begleitpersonen) die Halle / Veranstaltungsstätte zügig zu verlassen.
5. Begleitpersonen und Trainer
5.1.1. Das Anfeuern von Turnierpaaren durch lautes Schreien und Rufen ist untersagt. Die Turnierleitung wird darauf regelmäßig und bei Bedarf hinweisen.
5.1.2. Das Anfeuern durch Applaus ist ausdrücklich erwünscht.
5.1.3. Der Aufenthalt auf der Tanzfläche von Begleitpersonen oder Trainern ist nicht gestattet.
6. Bewirtung und Catering
6.1 Paare, Trainer und Begleitpersonen
6.1.1 Durch den Ausrichter dürfen in der Halle nur Getränke in Flaschen verkauft werden.
6.1.2. In der gesamten Halle / Veranstaltungsstätte ist Essen nicht erlaubt, auch nicht in den Fluren oder Garderoben.
6.2 Turnierleitung, Wertungsrichter, Funktionäre und Helfer
6.2.1 Diese Personen werden vom Ausrichter verpflegt (da Anwesenheit während der Gesamtdauer der Veranstaltung).
Zugelassenen Begleitpersonen
Trier/Hermeskeil an beiden Tagen:
- 2 Begleitpersonen pro Paar erlaubt.
 
Kaiserslautern:
- Kinder, Junioren und Jugend sind 2 Begleitpersonen pro Paar erlaubt,
 - bei den Hauptgruppen sind keine Begleitpersonen erlaubt (ausgenommen sind Doppelstarter aus der Jugend).